30.09.2021Teilen

Nepal öffnet die Tore - aktuelle Einreisebestimmungen

Die Türen Nepals sind wieder geöffnet! Alle Vorsichtsmaßnahmen wurden für Sie getroffen, damit Sie so sicher und entspannt wie möglich reisen können. In Ihrer Vorbereitung für Ihre Reise nach Nepal möchten wir Sie auf die Dinge aufmerksam machen, die Sie zu Ihrer Sicherheit und zu Ihrer Einreise wissen müssen. Unsere Partner freuen sich Sie bald wieder in Nepal begrüßen zu dürfen!

Das folgende Gesundheitsprotokoll erklärt Ihnen alles was Sie für ihre Einreise nach Nepal wissen müssen.

 

Allgemeine Informationen

Die Einreise nach Nepal ist wieder uneingeschränkt möglich. Für alle Einreisende ist für die Einreise nötig:

  • Negativer PCR-Test (Abstrich nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ab Deutschland, Testergebnis auf Englisch)
  • Nachweis einer vollständigen Impfung, die mind. 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis kann erfolgen durch den Impfpass und einen Ausdruck des elektronischen Impfnachweises.
  • Online-Formular vor Abflug ausfüllen (Bar-Code bei Check-In als Ausdruck oder Screenshot vorweisen)
  • Ausdruck/Nachweis einer Hotelbestätigung in Nepal, evtl. auch Nachweis entsprechender Trekkingpermits

 

Geimpfte Reisende

Als vollständig geimpft gelten alle Reisende, die 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung (gemäß der WHO Richtlinien) einreisen. Der Impfnachweis muss auf englischer Sprache mitgeführt werden. Reisende unter 18 Jahren sind ausgenommen. Bei der Einreise werden Sie am Flughafen in Kathmandu erneut per Antigen-Schnelltest getestet. Sobald das negative Ergebnis vorliegt dürfen Sie ohne weitere Quarantäne ins Land einreisen  Vollständig Geimpfte haben folgende Vorteile:

  • Befreiung der Quarantänepflichten nach der Einreise
  • Visa-on-Arrival-Service

 

Ungeimpfte Reisende

Ungeimpft sind alle Reisende, die nicht den vollständigen Impfschutz haben oder gar nicht geimpft sind. Für die gilt:

  • Zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise. Die Quarantäne muss auf eigene Kosten in einem Vertragshotel der Regierung geleistet werden.  Vor dem Abflug muss eine Hotelbuchung in einem solchen Vertragshotel vorgewiesen werden.
  • An Tag 11 nach der Einreise wird ein erneuter PCR-Test gemacht. Nach dem Vorliegen eines negativen Test-Ergebnisses darf die Quarantäne verlassen und Sie dürfen sich im Land frei bewegen.
  • Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
  • Die Beantragung eines „Visa-on-Arrival“ ist für Ungeimpfte nur nach Vorlage einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro/-veranstalter möglich.

Ausreise:

Die Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist für alle Reisenden nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (mit Bild und Barcode) möglich. Der PCR-Test muss in einer von der Regierung zugelassenen Klinik ausgestellt werden. Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.

 

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