Bewusst Reisen bedeutet...
...im Einklang mit der Natur sein, viel Bewegung an der frischen Luft, kleine Gruppen unter Gleichgesinnten und Übungen oder Anwendungen genießen, die das Immunsystem stärken und Ihnen Inspiration für Ihren Alltag schenken. Das verstehen wir unter bewusst Reisen und dafür stehen wir.
Damit Sie weiterhin bewusste Reisemomente unbeschwert genießen können, haben wir gemeinsam mit unseren Partnern achtsame Maßnahmen getroffen. Eins ist uns allen dabei klar: Wir werden Urlaub neu entdecken und erleben, wie er sich in diesen Zeiten gestaltet.
Wir freuen uns, Sie bald auf einer unserer Reisen zu begrüßen und geben Ihnen untenstehend wichtige Informationen für Ihre Reise(planung).
Zu den aktuellen Einreisebestimmungen
FAQs rund um Reisen und Corona
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich unter +49 (0)2226 1588-00 zur Verfügung - Sie erreichen uns derzeit von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr!
Ihr NEUE WEGE Team
Eine Reise planen bedeutet sich bewusst die Zeit dafür zu nehmen. Wohin möchte ich reisen? Mit wem möchte ich reisen, wie möchte ich reisen, welches Ziel hat meine Reise? Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer Planung mit unserer persönlichen Beratung.
In puncto Sicherheit dürfen Sie sich entspannt zurücklehnen - denn daran denken wir!
Unsere Kursleiterinnen und Kursleiter freuen sich darauf, Sie wieder auf Ihren Reisen zu begleiten.
Wir haben mit allen persönlich gesprochen und sie kennen die einzuhaltenden Bestimmungen der jeweiligen Destination. Wenn dennoch Fragen vor Ort aufkommen, stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Sichere Reiseplanung zu den besten Konditionen: kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit!
Für NEUE WEGE Reisen nach Europa gilt:
Für NEUE WEGE Reisen nach Asien gilt:
Das schafft Sicherheit und Vorfreude zugleich! Dieses Angebot gilt für Ihre neue Buchung ab dem 06.04.2021.
Die Website joinsherpa.com bietet mit einer interaktiven Karte die Möglichleit, schnell und übersichtlich die Reisebestimmungen für sein jeweiliges Reiseziel zu erfahren. Durch Klick auf den farbigen Punkt erhalten Sie weitere Detailinfos.
(Quelle: https://www.joinsherpa.com/)
Bei der Reise mit der Bahn gilt ab sofort die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken wie zum Beispiel OP- oder FFP2-Masken. (Quelle Webseite Bundesregeierung, Stand: 25.01.2021)
Für Ihre sichere Anreise mit dem Zug, hat die Bahn verschiedene Hygienemaßnahmen eingeführt, eine Auswahl:
Aktuell ist das Bedecken von Mund und Nase in allen Fern- und Regionalverkehrszügen Pflicht. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
(Stand: Januar 2021, Quelle: Webseite Deutsche Bahn)
Auch die Airlines haben ein umfassendes Gesundheits- und Hygienekonzept erarbeitet. Dazu gehören das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, intensive Kabinenreinigung und der Einsatz von Luftfiltern, wodurch ein kompletter Luftaustausch innerhalb von wenigen Minuten ermöglicht wird.
Ab Februar sind beim fliegen nur noch medizinischer Masken wie zum Beispiel OP- oder FFP2-Masken erlaubt. (Quelle Website ADAC, Stand: 25.01.2021)
Einige Airlines wie z.B. Eurowings bieten die Möglichkeit den Mittelsitz dazu zu buchen, damit Sie mehr Platz haben.
Qatar Airways erhält als erste Airline der Welt fünf Sterne im COVID-19-Sicherheitsrating von der internationalen Luftfahrt-Ratingorganisation Skytrax. Mehr Infos
(Stand: Januar 2021)
Lufthansa hat für ihre Lufthansa Group zu der auch Eurowings zählt ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet. Hier ein Auszug einiger Maßnahmen um für Sie mehr Sicherheit an Bord zu gewährleisten:
(Stand: Oktober 2020, Webseite Lufthansa)
Alle Airlines mit denen wir zusammenarbeiten haben ein Gesundheitskonzept mit entsprechenden Maßnahmen erarbeitet. Hier finden Sie die Webseiten der Airlines auf denen sie konkret ihre Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit beschreiben und Besonderheiten zu Umbuchung und Stonierung der Flugtickets aufführen:
Flüge innerhalb Europa
Condor Webseite
Schutzmaßnahmen & FAQs
Eurowings Webseite
Hygiene an Board & FAQs rund um Corona
Lufthansa Webseite
Mobiler Check-in & Hygienemaßnahmen an Board und Flughafen
TAP Air Portugal Webseite
Hygienemaßnahmen an Board
TUI fly Webseite
Online Check-in & Sicherheit an Board
Flüge nach Asien
Emirates Webseite
Hygienemaßnahmen an Board & Sicherheit in Dubai beim Umsteigen
Qatar Airlines Webseite
Online Check-in & Sicherheit an Board
(Stand: Oktober 2020)
Unsere Partnerhotels haben sich viele Gedanken gemacht und Hygienekonzepte für Ihren sicheren und entspannten Aufenthalt entworfen.
Wir stehen mit den Hotels in engem Kontakt. Vor Ort kann es zur Abweichungen der Leistungen kommen. Diese werden vom Haus direkt kommuniziert und können sich je nach Abreisedatum verändern. Die Details, die ein Hotel vor Ort umgesetzt hat, finden Sie bei den jeweiligen Reisen im Detailprogramm unter „weitere Termine und Preise“.
Auf einen Blick: Yoga & Meditationsreisen und Ayurveda Reisen in Europa
Hygienemaßnahmen im Hotel
Gastronomie
Yogakurs vor Ort
Wellnessbereich
Damit Sie auch entspannt und sicher Ihre Ayurveda-Kur in Asien genießen können, haben wir gemeinsam mit unseren Ayurveda Partnerhotels ein Hygienekonzept erarbeitet.
Auf einen Blick: Ayurveda-Reisen nach Asien und Ayurveda Preis-Specials!
Ankunft Flughafen
Transfer zum Ayurveda-Resort
Check In
Pool
Restaurant
Ayurveda
Zimmer
Hotelpersonal
Wir aktualisieren diese Seite mehrmals die Woche. Es kann jedoch immer zu kurzfristigen Änderungen kommen. Daher können wir keine Garantie für die Aktualität aller Informationen übernehmen.
Wenn Sie Sich genauer informieren möchten, empfehlen wie Ihnen die Webseiten des Auswärtiges Amtes und des Bundesregierung.
Wir bei NEUE WEGE reisen bewusst seit 30 Jahren und in der Zukunft.
Die LTA Versicherung greift, wenn Sie selbst an Corona vor der Reise erkranken und die Reise nicht antreten können. Der Reiseschutz erstattet aber keine Reisekosten im Falle einer Quarantäne. Ebenso besteht Versicherungsschutz (auch für COVID 19) im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung im Zielgebiet, wenn keine Reisewarnung vor Antritt der Reise ausgesprochen wurde.
In der aktuellen Zeit liegt eine Quarantäne im allgemeinen Lebensrisiko. Die Kosten werden leider nicht erstattet, es gibt auch keine Versicherung die die Kosten übernimmt.
Ja, diese ist obligatorisch und wird zusammen mit den drei vorgeschriebenen PCR-Test im Rahmen mit der Buchung des Hotels bestätigt und bezahlt (EUR 110,-). Auf der Webseite der srilankischen Behörden unter https://www.srilanka.travel/helloagain/ ist ein Dokument zum Download hinterlegt, das alle wichtigen Informationen rund um die Covid-19 Versicherung enthält.
Sollte eine Reisewarnung für Ihre geplante Reise ausgesprochen werden, setzen wir uns aktiv mit Ihnen in Verbindung und finden gemeinsam eine Lösung.
Wir begrüßen – ebenso wie viele andere kleine und mittlere Reiseveranstalter-Spezialisten für besondere Reisen – den Beschluss der Gutscheinlösung und würden uns freuen, wenn Sie diesen akzeptieren würden. Dieser kann für einen neuen Reisetermin der bei uns gewählten Reise von Ihnen eingelöst werden. Die bisher bereits vorhandene Kundengeldabsicherung gilt weiterhin für sämtliche Ihrer Zahlungen an uns und für den Gutschein. Die Bundesregierung hat sich für diese Lösung mit Augenmaß entschieden, die die Interessen von Veranstaltern, die für die Reisenden bereits erhebliche Vorleistungen gezahlt haben, und der Reisenden gleichermaßen berücksichtigt.
Wir haben als Reiseveranstalter in 30 Jahren Firmengeschichte zwar 9/11, zwei Irakkriege, einen Afghanistankrieg und die ein oder andere Epidemie in Asien, aber nie eine Krise derartigen Ausmaßes erlebt.
Uns geht es darum, weiterhin für Sie, unsere Kunden, einzigartige bewusste und gesunde Reisen zu gestalten, für unsere Mitarbeitenden und Kursleiter/innen sowie unsere vielen Partner in Europa und Asien mit ihren Tausenden Mitarbeitenden diese Perspektive nachhaltiger, sozial- und ökologisch verträglicher Reisen aufrecht zu erhalten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, indem wir die Gutscheinlösung der Bundesregierung jetzt anwenden. Damit stellen wir sicher, dass wir auch in Zukunft Reisen anbieten können, die weit über die Reise hinaus ihre wohltuenden und inspirierenden Wirkungen entfalten.
Gerne beraten wir Sie persönlich für Ihre nächste Reise, die Sie vielleicht für den Winter dieses Jahres oder auch für einen späteren Reisezeitraum bei uns buchen möchten. Unsere Mitarbeitenden sind auch in diesen Zeiten gerne für eine telefonische Beratung zwischen 10:00 und 16:00 Uhr für Sie erreichbar. Sobald die Beschränkungen der Kontakt- und Reisefreiheit aufgehoben werden, natürlich auch wieder von 9-19 Uhr.
Sollten Sie auf eine Rückzahlung des bereits geleisteten Reisepreises bestehen, werden wir mit Ihnen in Kontakt treten und das Rückzahlungsdatum mit Ihnen besprechen. Da auch wir als Veranstalter nach wie vor auf Rückzahlungen von Airlines und Hotels warten, ist es uns nicht möglich, eine Rückzahlung wie vorgesehen innerhalb von 14 Tagen durchzuführen und bitten hier um Ihr Verständnis.
(Stand: 20.10.20)
Sollte eine Reisewarnung während Ihres Aufenthaltes ausgesprochen werden, können Sie in der Regel Ihren Urlaub ganz normal zu Ende bringen.
Einreisende aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region sind verpflichtet, bei Einreise in Deutschland einen negativen Covid-19 Test nachzuweisen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Test- oder Nachweispflicht ausgenommen.
Je nach Einstufung des Risikogebietes unterscheidet sich der geforderte Testzeitpunkt ab 14. Januar 2021 wie folgt:
Stufe 1 – Risikogebiete: Der Test (Antigen oder PCR‑Test) muss bis 48 Stunden nach Einreise durchgeführt werden.
Stufe 2 – Hochrisikogebiete: Der Test (Antigen oder PCR‑Test) muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Bei fehlendem negativen Testergebnis wird die Beförderung verweigert. Personen, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen (Transitpassagiere), sind von der Testpflicht ausgenommen.
Stufe 3 – Virusvariantengebiete (Regionen mit auftretenden Virusmutationen): Der Test (Antigen oder PCR‑Test) muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Bei fehlendem negativen Testergebnis wird die Beförderung verweigert. Auch Personen, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen (Transitpassagiere), müssen vor Abflug nach Deutschland einen negativen Corona‑/Covid‑19‑Test nachweisen.
Auf der Website des Robert-Koch-Institutes können Sie sich jederzeit über die aktuelle Einstufung aller Länder und Regionen informieren. Bitte beachten Sie, dass für alle Risikogebiete die zehntägige Quarantänepflicht und die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bzw. eine Ersatzanmeldung für alle Einreisenden – bis auf wenige Ausnahmen – verpflichtend bleibt.
(Stand: 15.01.2021)
Sollte das Haus in einem Risikogebiet liegen, stellen wir Ihnen frei dennoch zu verreisen. Sie haben aber selbstverständlich auch die Möglichkeit auf eine andere Reise umzubuchen, bzw. Ihre Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sollte der/die YogalehrerIn aus einem Risikogebiet kommen, gelten hier die entsprechenden Vorschriften. Sollte er oder sie nicht reisen können, sorgen wir für einen Ersatz, sodass Sie eine sichere Reise haben.
Wir verfolgen die Nachrichten tagtäglich, auch an den Wochenenden. Sollten sich hier Änderungen ergeben, stehen wir auf Bereitschaft und melden uns aktiv bei Ihnen. In Ihren Reiseunterlagen haben Sie die Kontaktinformationen von den Leistungsträgern vor Ort. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner, diese können uns bei Rückfragen jederzeit erreichen.
Reisen nach Europa / Deutschland:
Reisen nach Asien:
Eine kostenfreie Umbuchung ist nicht möglich, solange Sie mit einem negativen Corona-Test beherbergt werden dürfen. (Stand: 20.10.2020)
Der Gutschein kann auf jede beliebige NEUE WEGE Reise eingelöst werden und ist bis zum 31.12.2022 gültig. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Gutschein in dieser Zeit einzulösen, haben Sie die Möglichkeit sich den Betrag ab Ende 2021 auszahlen zu lassen.
Sie finden hier die aktuellen Einreisebestimmungen nach Nationalität und Reiseziel.
Auch Kinder müssen entsprechend auf Corona getestet werden.
Sollte Ihr Testergebnis zu spät vorliegen, können Sie Ihre Reise in der Regel einfach beginnen, sobald das Testergebnis vorliegt. In Bayern beginnen die 48 Stunden beim Abstrich und in allen anderen Bundesländer mit Erhalten des Ergebnisses (Stand: 20.10.2020).
Die Kosten für den Corona-Test muss vom Reisenden selbst getragen werden, da es sich hierbei um einen hinzunehmenden Umstand in der heutigen Zeit handelt.
Wenn Sie die Flüge nicht im Rahmen der Pauschalreise über uns gebucht haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Airline.
Die Häuser richten sich hier nach den jeweiligen Auflagen im Land. Wenn nötig, werden zusätzliche Fahrzeuge geplant, sodass sich an die Vorgaben gehalten werden kann. In den meisten Fällen ist ein Mund-und Nasenschutz während des Transfers obligatorisch. Die Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Alle wichtigen Informationen rund um die Einreise nach Sri Lanka finden Sie auf der Webseite der srilankischen Behörden zusammengestellt: https://www.srilanka.travel/helloagain/
Detaillierte Informationen erhalten Sie auch von NEUE WEGE zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung und in unserem Blog "Wiedereröffnung: Herzlich Willkommen auf Sri Lanka".
Bitte beachten Sie: aktuell ist die Beantragung der ETA-Registrierung nur online vor Abreise unter dem folgenden Link https://eta.gov.lk/slvisa/ möglich. (Stand 15.02.2021)
Unsere Partnerhäuser haben ein hervorragendes Hygienekonzept und die Yoga-Materialen werden entsprechend gereinigt und desinfiziert unseren Reisenden zur Verfügung gestellt. Sollte es hier zu einer Abweichung kommen, informieren wir Sie aktiv in Ihren Reiseunterlagen.
Die Regeln sind von Haus zu Haus und von Land zu Land unterschiedlich. Verallgemeinern kann man aber, dass empfohlen wird, während des Betreten des Yoga-Raumes den Mund-und Nasenschutz zu tragen, dieser aber dann am Platz entsprechend abgelegt werden kann. Die Maximalteilnehmerzahl unserer Gruppen wird entsprechend an die Größe des Yoga-Raumes angepasst, sodass jeder Teilnehmer während des Übens ausreichend Platz zur Verfügung hat und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Vor allem in den Sommermonaten wird versucht möglichst viele Einheiten draußen zu praktizieren, andernfalls werden die Yoga-Räume regelmäßig gelüftet. Alle Informationen finden Sie bei den jeweiligen Reisen im Detailprogramm unter „weitere Termine und Preise“.
Die Regelungen der Häuser sind unterschiedlich, werden direkt kommuniziert und können sich je nach Abreisedatum verändern. Die Details, die ein Hotel vor Ort umgesetzt hat, finden Sie bei den jeweiligen Reisen im Detailprogramm unter „weitere Termine und Preise“.
Vor Ort kann es zur Abweichungen der Leistungen kommen. Diese werden vom Haus direkt kommuniziert und können sich je nach Abreisedatum verändern. Die Details, die ein Hotel vor Ort umgesetzt hat, finden Sie bei den jeweiligen Reisen im Detailprogramm unter „weitere Termine und Preise“.
Ausführliche Hinweise zu Maßnahmen für mehr Sicherheit auf Ihrer Ayurveda Asien Reise finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Punkt "Hygienekonzept unserer Ayurveda Partner-Hotels in Asien" zusammengefasst. Wenn das von Ihnen gebuchte Haus darüber hinaus eigene Sicherheits- und Hygienestandards formuliert hat, lassen wir Ihnen diese zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung zukommen.
Aktuell können Sie alle Örtlichkeiten nutzen, die im Bereich der sog. „Bio-Bubbel“ liegen, also auch den Strand am Hotel nutzen, sofern dieser entsprechend gekennzeichnet und gesichert ist.
(Stand 15.02.2021)
Ausflüge sind möglich zu speziell zertifizierten Attraktionen, die ebenfalls das Konzept der „Bio-Bubbel“ verfolgen. Eine Liste dieser Sehenswürdigkeiten und Attraktionen finden Sie auf der Webseite https://www.srilanka.travel/helloagain/ (Stand 15.02.2021).
Findet die Rückreise nicht wie geplant statt, z.B. weil der Flug wegen des Coronavirus ausfällt, muss der Reiseveranstalter die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt für bis zu drei Tage übernehmen. Was darüber hinaus geht, müssen Reisende selbst bezahlen, sofern die Kosten nicht von einer anderen Institution (z.B. Behörden) übernommen werden. Das kommt z.B. in Betracht, wenn Reisende am Urlaubsort unter Quarantäne gestellt werden. Maßgeblich ist dabei immer das am Urlaubsort geltende Recht.
(Stand 19.10.2020, Quelle ADAC)
Die Einreise per Flugzeug nach Deutschland ist ab dem 30.03.2021 nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich. Alle Flugreisenden müssen beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren.
Der Test darf bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt. Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.
Die Maßnahme ist bis zum 12. Mai befristet. Die entsprechenden Vorschriften auf Landesebene für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gelten weiter.
( Stand 30.03.2021, Quelle:Bundesgesundheitsministerium)
Die Bundesregierung hat die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) entwickelt, welche die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung der Daten von Einreisenden mit sog. Aussteigekarten ersetzt.
Die Anmeldung ist kostenlos und vor der Abreise vorzunehmen. Die Vorlage einer Bestätigung über die erfolgte digitale Einreiseanmeldung (oder einer vollständig ausgefüllten Ersatzmitteilung in Ausnahmefällen) ist Voraussetzung für die Beförderung, wenn Sie mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus einreisen.
Zur Anmeldung besuchen die Einreisenden die Website www.einreiseanmeldung.de und geben die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Sollte sich darunter ein Risikogebiet befinden, wird die reisende Person dazu aufgefordert, ihre persönlichen Daten und die geplanten Aufenthaltsorte der zehn Tage nach der Einreise für die Dauer der notwendigen Quarantäne oder die Kontaktaufnahme durch die zuständige Behörde anzugeben. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält die reisende Person eine PDF-Datei als Bestätigung.
Hat sich die reisende Person in den letzten 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten, wird der Prozess der Anmeldung vorzeitig beendet und keine Bestätigung ausgestellt.
Die erhobenen Daten der Einreisenden werden anhand des angegebenen Aufenthaltsortes in Deutschland automatisch der zuständigen Behörde (in der Regel ist das das Gesundheitsamt) zugeordnet und nur diesem zugänglich gemacht. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, 14 Tage nach Einreise werden die Daten automatisch gelöscht.
(Stand 22.03.2021, Quelle Bundesgesundheitsministerium)